Behandlungskosten
Privatversicherte Patienten
Sie erhalten von mir eine detaillierte Liquidation mit Auflistung der Behandlungstermine, der zugrundeliegenden Diagnose(n) sowie der Leistungsziffern in Anlehnung an die „Gebührenübersicht für Heilpraktikerleistungen“ (GebüH). Wie von Arztrechnungen etc. gewohnt reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung und ggf. Beihilfe ein, und diese erstatten Ihnen die Behandlungskosten im Rahmen Ihres jeweiligen Versicherungsvertrages.
Gesetzlich Krankenversicherte Patienten
Gesetzlich krankenversicherte Patienten bzw. Selbstzahler bitte ich um Begleichung der Behandlungsgebühr in bar im Anschluss an die jeweilige Therapiesitzung.
Die Kosten sind abhängig von der erbrachten Leistung und dem Zeitaufwand. Ich berechne pro Behandlung – inklusive aller Arbeitsutensilien – zwischen €75,00 und €40,00.
Zusätzliche Leistungen, wie ausführliche Einnahme-Plane und Tee-Rezepturen, werden entsprechend dem Zeitaufwand zusätzlich berechnet.
Als Heilpraktikerin schließe ich mit dem Patienten einen Dienstvertrag gem.§ 145 BGB und §§ 611–630 BGB, welcher mich zur Leistung der vereinbarten Dienste (Bemühen um Heilung oder Linderung einer Krankheit im gegenseitigen Einverständnis) und den Patienten zur Bezahlung einer Vergütung verpflichtet.
Wissenswertes
Braucht man für Akupunktur ein Rezept oder eine Überweisung?
Nein, dies ist nicht erforderlich. Sie benötigen weder ein Rezept noch eine Überweisung zur Aufnahme der Behandlung durch einen zugelassenen Heilpraktiker.
Als Heilpraktiker bin ich berechtigt, die Heilkunde eigenverantwortlich und berufsmäßig auszuüben. Ich unterliege zudem der Schweigepflicht für Heilberufe sowie einer ethischen und rechtlichen Verpflichtung zur Sorgfalt.
Wie oft müssen die Behandlungen erfolgen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei einer erst seit kurzem vorliegenden Erkrankung benötigt der Körper weniger Zeit zur Besserung oder Ausheilung als bei einer seit langem bestehenden Krankheit. Die Prognose, die Behandlungsstrategie und den voraussichtlichen Zeitbedarf bespreche ich mit Ihnen im Anschluss an die Untersuchung und Erstbehandlung.
Was ist zu tun, wenn ein vereinbarter Termin verlegt oder abgesagt werden muss?
Sofern Sie einen Behandlungstermin nicht einhalten können, bitte ich Sie um eine Mitteilung bis 18.00 Uhr des Vortages der vereinbarten Sitzung, so dass ich die Möglichkeit habe, den Termin anderweitig zu vergeben.
Hierzu genügt auch eine kurze Nachricht auf meinem Anrufbeantworter, z.B. am Wochenende. Bei einem versäumten oder sehr kurzfristig abgesagten Termin behalte ich mir vor diesen in Rechnung zu stellen.
Gibt vor und nach der Behandlung etwas zu beachten?
Richten Sie Ihre eigenen Termine bitte so ein, dass Sie sowohl vor als auch nach Ihrer Behandlung etwas Zeit zum „Durchatmen“ haben. Nach einer Akupunktur rate ich dazu, eine kleine Mußezeit einzuplanen.
Bringen Sie bitte ein Handtuch/Badetuch zur Behandlung mit.
Belastende Sportarten sowie schwere Arbeit, Heben etc. sollten Sie nach der Behandlung möglichst über 1 Tag aussetzen. Leichte Arbeiten, Spaziergänge, Schwimmen, Qigong o.ä. sind hingegen sehr zu empfehlen.
Unmittelbar vor der Therapiesitzung sollte man keine große Mahlzeit zu sich nehmen aber auch nicht sehr hungrig sein.
Trinken Sie ausreichend. Insbesondere nach einer Therapieeinheit mit dem Ziel den Körper bei der Entgiftung zu unterstützen ist das Trinken ausgesprochen wichtig. Der Urin sollte nicht dunkel bzw. konzentriert sein und das Wasserlassen sollte nicht brennen; falls doch: Als erste Gegenmaßnahme mehr trinken.
Gibt es Nebenwirkungen oder Kontraindikationen?
Manche Menschen reagieren auch auf naturheilkundliche Verfahren mit Nebenwirkungen. Die seltenen Nebenwirkungen, z.B. der Akupunktur, sind jedoch unterschwellig und ungefährlich. Möglich sind Müdigkeit oder Muskelkater im Anschluss an die Behandlung, kleine Blutergüsse oder kurzzeitige, punktuelle Hautirritationen. Verkehrsteilnehmer bringen bitte nach jeder Behandlung zunächst ihren Kreislauf in Schwung.
Ein langjähriger Schmerz ist unmittelbar nach der Therapiesitzung nicht in jedem Fall sofort verbessert.
Bitte haben Sie etwas Geduld mit sich und vertrauen Sie Ihrem Körper. Sofern sich positive körperliche oder emotionale Antworten bzw. Reaktionen auf die Therapiereize zeigen, lösen sich auch die Blockaden auf.
Eine bestehende Schwangerschaft oder die Einnahme blutverdünnender Medikamente stellt grundsätzlich keine Kontraindikation für die Therapie dar.